Herausforderung: Kardiovaskuläre und neurovaskuläre Erkrankungen gehören weltweit zu den häufigsten Todesursachen. Trotz großer Fortschritte im Verständnis ihrer molekularen und pathophysiologischen Mechanismen gelingt die Übertragung von Grundlagenergebnissen in neue, effektive Behandlungsstrategien zu selten.
Ziel: Diese Herausforderung will die Corona-Stiftung durch die Förderung wissenschaftlich exzellenter, innovativer und strukturell wegweisender Forschungsvorhaben an der Schnittstelle von präklinischer und klinischer Forschung aufgreifen.
Weg: Vernetzung exzellenter Forscherinnen und Forscher in den Gebieten Kardiologie, Neurologie und verwandter Disziplinen mit klinischer Ausrichtung, um unabhängige und interdisziplinäre Forschungsansätze zu neuen Therapien zu ermöglichen.
Kardiovaskuläre Erkrankungen wie Herzinfarkt, Koronare Herzkrankheit (KHK), periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK) und neurovaskuläre Erkrankungen wie ischämischer Schlaganfall beruhen pathophysiologisch auf einer Minderperfusion von Gewebe. Neben den direkten Veränderungen in der Gefäßwand sind prothrombotische Veränderungen sowie lokale und systemische Inflammationsprozesse von entscheidender Bedeutung. Diese pathophysiologischen Prozesse stehen ebenso im Zentrum des Interesses des Förderprogramms wie die Bedeutung von Komorbiditäten für die Entstehung kardiovaskulärer Folgeschäden.
Das Programm stellt Fördermittel für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der frühen Postdoc-Phase für die Durchführung eines einzelnen, zeitlich begrenzten Vorhabens in der translationalen, kardiovaskulären bzw. neurovaskulären Forschung zur Verfügung. Die bereitgestellten Mittel eröffnen ihnen die Möglichkeit, während des Förderzeitraums von drei Jahren ein zukunftsweisendes, innovatives Vorhaben in der translationalen, kardiovaskulären bzw. neurovaskulären Forschung durchzuführen, insbesondere präklinische oder klinische Studien, inklusive epidemiologischer und genetischer Studien.
Antragsberechtigt sind Grundlagenwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler in der Medizin und verwandter Disziplinen mit klinischem Bezug sowie Ärztinnen und Ärzte, die sich durch exzellente wissenschaftliche Leistungen auszeichnen und an einer medizinischen Fakultät in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten.
Voraussetzung für eine Förderung ist die gesicherte Stellenfinanzierung bis zum Ende des beantragten Förderzeitraums. Die eigene Stelle der Antragstellerin bzw. des Antragstellers kann nicht beantragt werden. Der Abschluss einer Facharztausbildung ist nicht Voraussetzung für eine Antragstellung. Der Antrag kann innerhalb eines Zeitraums von bis zu vier Jahren nach einem PhD/Dr. rer. nat. bzw. zwei bis fünf Jahren nach der Promotion als Dr. med. gestellt werden. Familienzeiten werden nach den jeweils geltenden DFG-Regelungen berücksichtigt. Ein Anliegen der Stifterin war die Förderung von Wissenschaftlerinnen, die hiermit besonders zur Antragstellung eingeladen werden.
Die Stiftung plant die Vergabe von zwei Corona-Grants Young Scientists. Jede/r "Young Scientist" wird für einen Zeitraum von drei Jahren mit bis zu 500.000 Euro ausgestattet.
Die Mittel sind für die Beschäftigung von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, technisches Personal sowie Sachmittel vorgesehen. Overheadkosten werden nicht übernommen. Im Antrag muss die Abgrenzung zu möglichen anderen Projekt-Förderungen und geplanten Förderanträgen der Institution dargestellt werden.
Die aufnehmende Hochschule muss darlegen, wie sie die Integration der Gruppe gewährleisten und die geplanten wissenschaftlichen Arbeiten der Antragstellenden unterstützen will. Darüber hinaus ist von Seiten der Hochschule darzulegen, wie die Freiräume für die geplante Forschungsarbeiten gesichert sind, sofern die Forschungstätigkeit mit einer klinischen Tätigkeit bzw. Facharztausbildung kombiniert wird.
Das Antragsverfahren erfolgt zweistufig.
Stufe 1: Konzeptskizzen
Die Skizze von maximal drei Seiten ist an keine besondere Form gebunden. Sie soll
Bitte fügen Sie der Konzeptskizze folgende Anlagen hinzu:
Vorstand und Wissenschaftlicher Beirat der Stiftung wählen unter den eingegangenen Konzeptskizzen bis zu sechs aus, deren Verfasserinnen bzw. Verfasser gebeten werden, einen Vollantrag an die Stiftung zu richten. Unter den Anträgen werden nach einem Auswahlgespräch bis zu zwei Forschungsgruppen zur Bewilligung ausgewählt.
Stufe 2: Vollantrag
Der endgültige Antrag soll Zielsetzung des Gesamtkonzepts und die geplanten Maßnahmen präzisieren. Entscheidend für die Beurteilung der eingereichten Konzeptskizzen und Anträge sind:
Bitte richten Sie Ihre Konzeptskizze als eine einzige PDF-Datei ohne Passwortschutz bzw. ohne Zugriffsbeschränkungen hinsichtlich Lesen, Kopieren und Drucken bis zum 31. März 2025 ausschließlich per E-Mail an coronastiftung@stifterverband.de
Stiftungsmanagerin
Deutsches Stiftungszentrum im
Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft
Essen